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Testpflicht Bundesland Tirol

München (12.02.2021) - Zur Eindämmung der südafrikanischen Virusmutation hat die österreichische Bundesregierung die COVID-19-Virusvariantenverordnung erlassen. Sie rät aktuell vor nicht notwendigen Reisen nach Tirol ab.

Informationen zur neuen Verordnung

  • Eine Testpflicht besteht ab Freitag, 12.2.2021, beim Verlassen Tirols (ausgenommen Osttirol, Jungholz, Vomp-Hinterriss) – dabei ist es unerheblich, ob von Tirol aus in andere österreichische Bundesländer oder ins Ausland gefahren wird.
  • Diese Testpflicht greift nicht bei der Einreise nach Tirol – Vorsicht: Die bisherigen Einreiseregeln nach Österreich gelten weiterhin.
  • Somit ist beim Verlassen Nordtirols das Mitführen eines Nachweises über einen negativen Corona-Test (Antigen- oder PCR-Test; Probenentnahme max. 48 Stunden alt) verpflichtend und bei einer etwaigen Kontrolle vorzuweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
  • Bei Pendlern von außerhalb, die nach Nordtirol einpendeln, wird empfohlen, den Test in der jeweiligen Heimatregion durchzuführen, da bei einem positiven Testergebnis in Nordtirol die Quarantäne in Nordtirol abzuhalten ist.

Wo bestehen Testmöglichkeiten?

In Tirol gibt es über Tirol testet gratis Testmöglichkeiten entweder bei Screeningstraßen oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Auch in Apotheken bestehen Testmöglichkeiten. Eine Testabnahme in Unternehmen ist durch medizinisch geschultes Personal möglich, sofern ein schriftlicher Nachweis ausgestellt wird. In Bayern informieren die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden über Testmöglichkeiten. Zudem bieten auch die COVID-19-Test-Stationen der WK Tirol in Innsbruck und Kufstein für Betriebe und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit zum Testen an. 

Es bestehen keine speziellen Registrierungspflichten. Die Testpflicht ist zunächst bis inklusive 21. Februar 2021 befristet.

 Ausnahmen von der Testpflicht bestehen u.a. für

  • Güterverkehr
  • Transitpassagiere oder die Durchreise durch Tirol ohne Zwischenstopp
  • Ausreise aus Osttirol, Jungholz, Vomp-Hinterriss.

(Quelle: News International der Handwerkskammer für München und Oberbayern)