Türkische LKW‑Fahrer werden bei Einreise an den Grenzen auf Covid‑19 Symptome untersucht. Sofern sie symptomfrei sind und alle gesundheitlich erforderlichen Maßnahmen treffen, dürfen sie wieder ins Ausland reisen, ohne eine 14‑tägige Quarantäne antreten zu müssen. Dies gilt nicht bei Ein‑ und Ausreisen an den Grenzen zum Iran und dem Irak.
72-Stunden-Regel
Für ausländische Fahrer, bei deren Gesundheitsuntersuchungen keine Symptome festgestellt wurden, wurde eine 72‑Stunden‑Regel eingeführt. Ausländische Fahrer dürfen in das Land einreisen, um ihre Fracht ohne 14‑tägige Quarantänezeit abzulegen, wenn sie sich verpflichten, das
Land innerhalb von 72 Stunden wieder zu verlassen, sofern sie gesundheitlich erforderliche Maßnahmen einhalten. In Bezug auf die Dringlichkeit für die Türkei, werden Frachten mit Medikamenten, medizinischen Ausstattungen und Lebensmitteln prioritär behandelt.
Quelle: Auslandshandelskammer Türkei