In diesen Fällen genügt eine formlose mündliche Zollanmeldung. Auf Basis des neuen EU-Zollrechtes seit 1. Mai 2016 gibt es Überlegungen, die Freigrenze für diese Sendungen auch bei der Ausfuhr abzuschaffen.
Die IHK Region Stuttgart ermittelt, mit Unterstützung vom EEN (Enterprise Europe Network) und gemeinsam mit dem DIHK, die möglichen Auswirkungen eines Wegfalls der 1.000-Freigrenze für mündliche Ausfuhranmeldungen.
Freigrenze war den Firmen wichtig
Laut der letzten Umfrage im Jahr 2010 war die Versendung von Waren bis 1.000 Euro bzw. 1.000 kg ins Ausland ohne elektronische Zollanmeldung für 87 Prozent der Betriebe wichtig. Deshalb haben sich die IHKs erfolgreich für die Beibehaltung dieser Freigrenze im Bereich der Ausfuhr eingesetzt. Der Gesetzgeber stellt die Regelung jedoch erneut auf den Prüfstand. Unternehmen werden gebete, an einer Umfrage zu möglichen Auswirkungen eines Wegfalls der 1.000-Freigrenze für mündliche Ausfuhranmeldungen teilzunehmen.