Das Siegel 'Made in Germany' dürfen nur Produkte tragen, die tatsächlich in Deutschland hergestellt werden.
Das deutsche Recht kennt keine Bestimmungen, aus denen die Voraussetzungen ersichtlich sind, unter denen die Herkunftsbezeichnung „Made in Germany“ zulässig wäre. Nach § 3 und § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) kann derjenige, der irreführende Angaben über den Ursprung seiner Waren macht, auf Unterlassung der Angaben in Anspruch genommen werden. Damit ist jedoch nicht die Frage beantwortet, wann eine Herkunftsangabe irreführend ist.
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Quelle: News International IHK Würzburg