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Verwendungsfrist für Ursprungszeugnisse mit Aufdruck „Europäische ‎Gemeinschaft“ abgelaufen

München (23.05.2019) - Alte Vordrucke für Ursprungszeugnisse (UZ) mit dem Aufdruck „Europäische Gemeinschaft/European Community“ können seit dem 1. Mai 2019 nicht mehr verwendet werden.

Von diesem Zeitpunkt an können nur noch UZ-Formularsätze mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen akzeptiert werden. Als Vornachweis können vor dem 1. Mai 2019 ausgestellte UZs mit dem Aufdruck "Europäische Gemeinschaft/European Community" dagegen weiterhin anerkannt werden.
 
Tipp: Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Dokumente können übrigens auch schnell und einfach online beantragt werden!

Quelle: News International IHK München