Nach Angaben des Bundeszentralamtes würden sich die Betrüger sich fälschlicherweise per E-Mail als "Bundeszentralamt für Steuern" ausgeben und behaupten, die Empfänger der Mail hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um die versprochene Rückerstattung zu erhalten, so schreibt das BZSt weiter, werde man aufgefordert, ein in der E-Mail verlinktes Formular auszufüllen.
Nicht auf E-Mails reagieren
Die Behörde warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren und
stellt klar: Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen werden
nicht per E-Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form
abgefragt.