Die Zusatzzölle fallen für Waren mit Ursprung in 13 Ländern (v.a. Asien) an. Die betroffenen Ursprungsländer und Zolltarifnummern finden Sie in den Verordnungen 2017/10926 und 2018/11799 der türkischen Regierung. Diese sind auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern verlinkt. Sollen diese Zusatzzölle für Waren mit anderem Ursprung vermieden werden, MUSS der Lieferung ein Ursprungszeugnis beigegeben werden.
Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt, bei jeder Warenlieferung aus der EU in die Türkei neben der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. immer ein Ursprungszeugnis und - wenn möglich - die besondere Lieferantenerklärung EU – Türkeibeizugeben.
Weitere Informationen:
IHK für München und Oberbayern – Türkei
IHK für München und Oberbayern – Elektronisches Ursprungszeugnis
Quelle: News International IHK München