as italienische Entsendegesetz findet Anwendung auf im Ausland ansässige Unternehmen, die Arbeitnehmer zugunsten eines in Italien ansässigen Unternehmens zur Verfügung stellen. Es sind keine Ausnahmen vorgesehen, weder in Bezug auf die Art der Tätigkeit noch auf die Dauer der Entsendung. Die entsendenden Unternehmen sind u.a. verpflichtet, sich auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums zu registrieren und die einzelnen Entsendungen zu melden, während der Entsendung und für zwei Jahre nach deren Beendigung bestimmte Unterlagen in italienischer Sprache aufzubewahren sowie zwei Ansprechpartner in Italien zu ernennen. Die Sanktionen sind auf 180.000 € gedeckelt.
In diesem Webinar wird die AHK Italien die wichtigsten Aspekte des italienischen Entsendegesetzes, auch unter Berücksichtigung der inzwischen geklärten Sachverhalte, zusammenfassen und erläutern und auf Praxistipps eingehen.
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