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Zoll: Änderung bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen, Bescheinigungen und Carnets

München (05.12.2018) - Die IHK für München und Oberbayern weist auf folgende wichtige Änderungen zum ‎Jahreswechsel bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem ‎Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z.B. Handelsrechnung, Free Sales ‎Certificates, ...), sowie Carnet ATA/CPD hin: ‎

UZs, Carnets etc.

  • Änderungen bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen und sonstigen dem ‎Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen:‎ Mit Wirkung zum 01.01.2019 verzichtet die IHK für München und Oberbayern ‎bei der Beantragung von Exportdokumenten auf die Vorlage von sog. ‎Unterschriftenproben und / oder Vollmachten. Eine Vollmacht für den ‎beantragenden Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens wird künftig nur noch ‎ausnahmsweise von der IHK für München und Oberbayern zur schriftlichen ‎Vorlage verlangt. Ist dagegen ein externer Dienstleister (Bank, Spediteuer, ‎Wirtschaftsprüfungsgesellschaft o.ä.) mit der Beantragung dieser ‎Exportdokumente für das im Kammerbezirk der IHK für München und ‎Oberbayern angehörige Unternehmen beauftragt, ist weiterhin eine schriftliche ‎Vollmacht vorzulegen. ‎
  • Änderungen bei der Beantragung von Carnet ATA/CPD: Mit Wirkung zum 01.01.2019 verzichtet die IHK für München und Oberbayern ‎bei der Beantragung von Carnet ATA/CPD ebenfalls auf die Vorlage von sog. ‎Unterschriftenproben und / oder Vollmachten. Allerdings muss der Antragsteller ‎gegenüber der ausstellenden IHK seine Identität nachweisen. Die ‎Identitätsprüfung geschieht grundsätzlich durch Vorlage des Personalausweises. ‎Bitte beachten Sie, dass die IHK berechtigt ist, gegebenenfalls die Vorlage ‎anderer und / oder weiterer Dokumente zur Identitätsprüfung zu verlangen.
  • Handhabung bereits eingereichter Unterschriftenproben und / oder ‎Vollmachten:‎ Alle der IHK für München und Oberbayern bis dato vorgelegten ‎Unterschriftenproben und / oder Vollmachten für eigene Mitarbeiter werden nach ‎den Voraussetzungen der DSGVO aufbewahrt und nach Ablauf der gesetzlichen ‎Aufbewahrungsfrist einer Vernichtung zugeführt. Vollmachten und ‎Unterschriftenproben externer Dienstleister werden bis zum Widerruf durch das ‎Vollmacht gebende Unternehmen unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben ‎weiterhin aufbewahrt. Bereits vorliegende Unterschriftenproben und / oder ‎Vollmachten werden somit spätestens im 2. Quartal 2023 von der IHK für ‎München und Oberbayern vernichtet bzw. gelöscht. ‎

Quelle: News International IHK München