Für erfasste Güter besteht bei Exporten aus dem Unionsgebiet eine Genehmigungspflicht. Die beschlossenen Änderungen könnten noch im November 2017 in Kraft treten. Die Aktualisierung der Anhänge folgt aus internationalen Vereinbarungen der Exportkontrollregime (Anhang I) und dem Ziel der sprachlichen Umgestaltung zu einigen Listennummern.
BAFA informiert
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Website einen vorläufigen unverbindlichen Änderungsüberblick zur Verfügung. Dazu dient eine Tabelle der sich ändernden Listennummern. Auch eine deutsche sowie eine englische Vorab-Sprachfassung der Aktualisierung sind dort verlinkt.
Quelle: Newsletter IHK Niederbayern