Nach Informationen der Generallzolldirektion treten folgende Änderung bezüglich verbindlicher Zolltarifauskünfte am 1. Oktober 2017 in Kraft:
VZTA-Antrag
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union und der dazu ergangenen durchführenden Verordnungen der Europäischen Kommission wird sich der ehemalige Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 ändern und künftig „Antrag auf Entscheidung über eine Verbindliche Zolltarifauskunft“ lauten. Insbesondere sind Antragsteller und Zollvertreter künftig verpflichtet im Antrag eine EORI-Nummer anzugeben. Im Falle der Zollvertretung ist anzugeben, ob ein direktes oder indirektes Vertretungsverhältnis besteht.
Weitere Informationen und den neuen Antrag finden Sie hier.
(Quelle: DIHK)