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Zoll: Verzögerung bei der Bearbeitung von Endbeglaubigungen

Augsburg (01.08.2017) - Momentan kommt es zu stark erhöhten Bearbeitungszeiten beim Bundesverwaltungsamt (BVA) für die Endbeglaubigung von Ursprungszeugnissen und anderen öffentlichen Urkunden zum Zweck der Legalisation zur Vorlage im Ausland.

Hintergrund sind akute Personalengpässe. Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit teilweise bis zu 5 Wochen.

Entspannung erst in den nächsten Wochen

Der DIHK hat diesbezüglich Rücksprache mit dem BVA gehalten. Das BVA hat als ad-hoc-Maßnahme bereits zusätzliche Mitarbeiter abgestellt. Dennoch ist nach BVA-Aussage in den nächsten Wochen nicht mit einer vollständigen Entspannung der Lage zu rechnen.
 
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Direktabfertigung. Unternehmen können zu beglaubigende Unterlagen persönlich oder per Kurierdienst im Bundesverwaltungsamt in Köln vorbeibringen und nach direkter Bearbeitung wieder mitnehmen. Mit einer Wartezeit von 1,5 bis 2 Stunden ist zu rechnen. Voraussetzung ist, dass die Angaben im Ursprungszeugnis korrekt sind und die Vorbeglaubigungen durch die IHKs ordnungsgemäß vorgenommen wurden.

Direktbearbeitung

Allerdings ist die Direktbearbeitung zurzeit nur dienstags (9:00 - 16:30 Uhr), mittwochs (9:00 - 13:00 Uhr) und freitags (9:00 - 13:00 Uhr) möglich, da das BVA Personalressourcen zum Zwecke der Abarbeitung der o.g. Rückstände bei den postalisch zugestellten Endbeglaubigungsanträgen abgezogen hat.
 
Das BVA informiert auf seiner Internetseite über die Entwicklung der Bearbeitungszeit.
 
Unternehmen wird empfohlen, die gegenwärtige Bearbeitungszeit von bis zu 5 Wochen bereits im Stadium der Vereinbarung von Liefergeschäften sowie bei der konkreten Abwicklung beabsichtigter Ausfuhren zu berücksichtigen. Eine Verschiffung der Ware sollte möglichst erst nach erfolgter Endbeglaubigung durch das BVA erfolgen, um zusätzliche Kosten (Vertragsstrafen, Standgebühren etc.) zu vermeiden.
 
(Quelle: DIHK, Newsletter IHK Schwaben)