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Einführung eines Reparaturfähigkeitsindex auf bestimmte Elektrogeräte in Frankreich

Würzburg (26.02.2021) - In Frankreich sind in diesem Jahr einige neue Bestimmungen in Kraft getreten, die im Rahmen des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes am 10. Februar 2020 verabschiedet wurden. Hiermit möchten wir Sie über folgende wichtige Änderung informieren, die bei dem Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten nach Frankreich zu beachten sind:

Seit dem 1. Januar 2021 ist beim Verkauf von Waschmaschinen, Smartphones, Laptops, Fernseher und elektrischen Rasenmähern ein Reparaturfähigkeitsindex auszuweisen. Dieser Reparaturfähigkeitsindex wurde im Rahmen des am 10. Februar 2020 verabschiedeten französischen Kreislaufwirtschaftsgesetztes eingeführt. Ziel des Reparaturfähigkeitsindex ist es, das Bewusstsein der Verbraucher für die Reparaturfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten beim Kauf eines Produkts zu stärken. So ist der Index seit dem 1. Januar 2021 in den Geschäften sichtbar auf dem betroffenen Gerät oder in dessen unmittelbarer Nähe anzubringen. Wenn das betroffene Gerät per Fernabsatz zum Verkauf angeboten wird, muss der Index in unmittelbarer Nähe des Preises sichtbar sein.

Nach einer Testphase ist es vorgesehen, den Reparaturfähigkeitsindex auf weitere Geräte auszuweiten. Laut französischem Kreislaufwirtschaftsgesetz soll dieser Index bis 2024 zu einem Nachhaltigkeitsindex werden, indem neue Kriterien wie die Robustheit, Beständigkeit oder Zuverlässigkeit von Produkten hinzugefügt werden.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer hat ein detailliertes Merkblatt zu dem Reparaturfähigkeitsindex in Frankreich herausgegeben, das auf der Internetseite der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer zum kostenlosen Download zur Verfügung steht.

(Quelle: News International der IHK Würzburg-Schweinfurt, AHK Frankreich)