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EU verhängt Sanktionen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen - China ‎verhängt ‎Gegensanktionen

München (24.03.2021) - Der Rat der Europäischen Union hat am 22. März 2021 beschlossen, gegen elf Personen und vier Organisationen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in verschiedenen Ländern der Welt restriktive Maßnahmen zu verhängen. Darunter sind auch chinesische Personen. China hat Gegensanktionen gegen zehn Personen und vier Institutionen in der EU verhängt.

Zusammen mit der zu Monatsbeginn erfolgten Aufnahme von vier russischen Personen in eine Sanktionsliste sind die 15 Benennungen Teil des umfassenderen Pakets restriktiver Maßnahmen im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte. Sie beziehen sich auf Personen und Institutionen in China, in der Demokratischen Volksrepublik Korea, in Libyen, in Russland, in Südsudan und Eritrea.
 
Die am 7. Dezember 2020 angenommene globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte sieht das Einfrieren der Vermögenswerte der in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen in der EU vor. Zudem gilt für solche Personen ein Einreiseverbot in die EU. Außerdem dürfen Personen und Organisationen in der EU den in den Sanktionslisten aufgeführten Personen und Organisationen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder zur Verfügung stellen. Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen und Organisationen, sind im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden:Amtsblatt der EU.

Sanktionen von Seiten Chinas

Die chinesische Seite hat als Reaktion Sanktionen gegen zehn Personen und vier Einrichtungen auf Seiten der EU verhängt: Reinhard Butikofer, Michael Gahler, Raphaël Glucksmann, Ilhan Kyuchyuk und Miriam Lexmann aus dem Europäischen Parlament, Sjoerd Wiemer Sjoerdsma aus dem niederländischen Parlament, Samuel Cogolati aus dem belgischen Bundesparlament, Dovile Sakaliene aus dem Seimas der Republik Litauen, der deutsche Wissenschaftler Adrian Zenz, der schwedische Wissenschaftler Björn Jerdén, das Politische und Sicherheitspolitische Komitee des Rates der Europäischen Union, der Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments, das Mercator-Institut für China-Studien in Deutschland und die Stiftung Alliance of Democracies in Dänemark. Den betroffenen Personen und ihren Familien ist die Einreise auf das chinesische Festland, nach Hongkong und Macao untersagt. Ihnen und mit ihnen verbundenen Unternehmen und Institutionen ist es außerdem untersagt, Geschäfte mit China zu tätigen.
 
Quelle: DIHK, News International IHK München
 
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