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Slowakei, Tirol und Tschechien keine Virusvarianten-Gebiete mehr

München (29.03.2021) - Mit Wirkung ab Sonntag, 28. März 2021, 0:00 Uhr hat das Robert Koch Institut die Einstufung der bayerischen Nachbarländer Tschechien und Tirol, sowie der Slowakei geändert.

Während Tschechien und die Slowakei nun als Hochinzidenzgebiete geführt werden, wurde Tirol als „einfaches“ Risikogebiet eingestuft. Weitere Virusvariantengebiete wurden nicht ausgewiesen. Allerdings gilt nun das für die bayerische Wirtschaft ebenfalls wichtige Frankreich insgesamt als Hochinzidenzgebiet.

Jetzt gilt:

  • Frankreich, die Slowakei und Tschechien – Für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten bestehen keine Einreiseverbote. Bei Einreise besteht mit wenigen Ausnahmen, die Verpflichtung zur Anmeldung der Einreise über das digitale ‎Einreiseportal. Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV) müssen Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben, zudem bereits bei Einreise ein negatives Testergebnis mitführen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. ‎Dies gilt auch für Grenzgänger und Grenzpendler. Eng begrenzte Ausnahmen von der Testpflicht bestehen z. B. bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden und bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren und für Personen, die durch ein Hochinzidenzgebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten. Die bayerischen Quarantänevorschriften entsprechen bei Hochinzidenzgebieten den Vorschriften zu Risikogebieten.

  • Tirol - Bei Einreise besteht die Verpflichtung zur Anmeldung der Einreise über das digitale ‎Anmeldeportal‎, wobei mehr Ausnahmen von der Meldepflicht vorgesehen sind als bei Hochinzidenzgebieten. So auch z. B. für Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Der Covid19-Test kann bei Einreise aus einem Risikogebiet auch nach Einreise ‎erfolgen.‎ Ausgenommen von der Testplicht sind hier zudem auch die Grenzgänger und Grenzpendler.


Wichtig: Die Einstufung der Inzidenzgebiete gilt ab Sonntag 0:00 Uhr. Für die Einreise nach Deutschland/Bayern ist jedoch Bezugspunkt der Aufenthalt in einem der Inzidenzgebiete innerhalb der letzten 10 Tage (Bsp. Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise). Dies ist insbesondere relevant für Ansässige in der Slowakei, Tschechien und Tirol (Grenzpendler). Für diese entfaltet die geänderte Einstufung durch das RKI erst Wirkung nach Ablauf von 10 Tagen ab Sonntag 0:00 Uhr.

Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten ausführlichen Informationen zu Einreise- und Quarantänevorschriften und die aktuellen Informationen auf der Seite des Bundesinnenministeriums: Einreisebestimmungen nach Deutschland.

Quelle: Robert Koch Institut , IHK München