www.innovationsgutschein-bayern.de.
Gefördert werden z.B. Machbarkeitsstudien, Designstudien, konstruktive Ausarbeitungen, Prototypenbau, Versuchsprogramme, Produktzertifizierung, Marktanalysen, Vermarktungskonzepte u.v.a.m..
Dabei können Handwerksbetriebe und Industriebetriebe nicht nur Antragsteller, sondern neben Instituten und freiberuflichen Ingenieuren auch Entwicklungsdienstleister z.B. für den Prototypenbau sein. Es können mehrere Innovationsgutscheine für das gleiche Projekt beantragt werden - vorausgesetzt, die einzelnen Dienstleistungspakete sind inhaltlich eindeutig abgegrenzt.
Während der Antragsteller seinen Unternehmenssitz in Bayern haben muss, können die über Innovationsgutschein geförderten Dienstleistungen auch im Ausland erbracht werden. Damit unterstützen die bayerischen Innovationsgutscheine auch die „grenzüberschreitende Zusammenarbeit“.
Bis Ende August 2010 wurden bereits fast 400 Innovationsgutscheine mit jeweils bis zu 7.500 Euro bewilligt und durch den Projektträger, die Bayern Innovativ GmbH, Nürnberg ausgestellt.
Unter den Antragstellern sind nahezu alle Branchen vertreten. „Der bayerische Mittelstand stößt mit den Innovationsgutscheinen eine Vielzahl innovativer Prozesse, neuer Produkte und Dienstleistungen an“ erklärt der Bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil.
Die Bandbreite der mit dem Bayerischen Innovationsgutschein entwickelten und realisierten Produkte reicht von einem neuartigen Aktivtransponder für Zeitmessungen im Sportbereich über eine innovative, kompakte Hochseilgarten-Anlage bis hin zu einem Kaminaufsatz mit innovativer Technologie zur Minimierung der Feinstaubemissionen aus Einzelfeuerstätten.
Die Technologieberatungsstellen der bayerischen Handwerkskammern und IHK beraten und unterstützen bei der Antragstellung.
Dr. Wolfgang Christl
Beauftragter für Innovation und Technologie
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Tel: 089 / 5119-239
E-mail: wolfgang.christl(at)hwk-muenchen.de