Der Artikel stammt aus: Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern – 04/2017, Autorin: Gabriele Lüke.
Im nächsten Jahr feiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihr 70-jähriges Jubiläum. Im Dezember 1948 war sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) in Paris genehmigt und verkündet worden. Sahen die UN zunächst vor allem die Nationalstaaten in der Pflicht, die Menschenrechte zu sichern, schrieben sie 2011 mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ausdrücklich auch den Unternehmen Verantwortung zu. Die EUKommission stellte sich umgehend hinter die Leitprinzipien und forderte ihre Mitgliedsstaaten auf, diese umzusetzen.
Deutschland verabschiedete seinen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) schließlich im Dezember 2016 nach intensiver öffentlicher Diskussion mit vielen Akteuren, darunter auch Wirtschaftsvertretern wie der IHK-Organisation. „Die Vorschläge der Wirtschaft wurden jedoch kaum berücksichtigt“, bedauert Gertrud Oswald, Leiterin der Abteilung Leitungsstab, BIHK, CSR der IHK für München und Oberbayern.
Ehrbarer Kaufmann
Der deutsche NAP gehe über die UN-Leitprinzipien hinaus, beschere den Unternehmen einen hohen Zusatzaufwand und führe aufgrund der zahlreichen rechtlich unpräzisen Anforderungen zu Rechtsunsicherheit. Oswald betont: „Die Achtung der Menschenrechte ist ein selbstverständlicher Teil der Unternehmenskultur eines Ehrbaren Kaufmanns. Wir setzen auf Freiwilligkeit, es braucht keinen Druck.“ Verpflichtende Standards dürften die Unternehmen nicht überfordern und nicht zu noch mehr Bürokratie führen.
Folgendes müssen Firmen laut NAP nun angehen:
- Verfahren installieren, mit denen sich nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte ermitteln lassen,
- Maßnahmen festlegen und evaluieren, mit denen sich diese negativen Auswirkungen abwenden bzw. ausgleichen lassen – etwa Schulungen oder Veränderungen der Lieferkette,
- Bericht erstatten, dass sie Menschenrechtsverletzungen angemessen begegnen,
- Beschwerden ermöglichen.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen aufgefordert, diese Vorgaben umzusetzen – in für ihre Größe und Branche angemessener Weise. Bei Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten will die Bundesregierung jedoch ganz genau hinsehen: Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent von ihnen die genannten Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Wird dieses Ziel nicht erreicht, sind weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen nicht ausgeschlossen.
Beachten Sie hierzu auch das Merkblatt der IHK München "Nationaler Aktionsplan - Wirtschaft und Menschenrechte".
Zudem plant das Kabinett zwingende Vorgaben zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei öffentlichen Ausschreibungen, bei Subventionen oder in der Außenwirtschaftsförderung. Des Weiteren sollen sogenannte Risikobranchen eigene branchenspezifische Sorgfaltsmaßnahmen definieren und sich dabei am Bündnis für nachhaltige Textilien orientieren, das seit 2014 von Unternehmen und Zivilgesellschaft gemeinsam getragen wird und soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der Textillieferkette erreichen will.
Thema angehen!
„Auch wenn die Anforderungen des NAP noch nicht gesetzlich verbindlich sind, empfiehlt es sich, nicht zu warten, sondern freiwillig proaktiv tätig zu werden“, rät Marcel Engel (52), Geschäftsstellenleiter des Deutschen Global Compact Netzwerks (DGCN) in Berlin. Nicht nur, weil ab 2020 gesetzliche Maßnahmen drohen könnten. „Kunden, Investoren, Kreditinstitute und Mitarbeiter legen immer mehr Wert darauf, dass die Menschenrechte geachtet werden, und ziehen sich bei negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zurück“, beobachtet er. Zügig Sorgfaltsmaßnahmen zu installieren sei also Risikomanagement, das den Betrieben zugleich ein attraktiveres Image und damit auch ökonomische Vorteile bringt. Das DGCN unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung solcher Maßnahmen mit Informationen, Austausch und Seminaren.
"Menschenrechtliche Sorgfalt ist komplex. Es geht im ersten Schritt daher nicht um Perfektion, sondern darum, einzusteigen und den Prozess in Gang zu setzen“, so Engel. Ein guter Startpunkt sei die Lieferkette. Auch wenn sie grundsätzlich vollständig betrachtet werden sollte, bringe es schon viel, die Zulieferer der ersten Ebene genauer zu überprüfen.
Wie gehen Firmen vor?
Lange bevor vom NAP überhaupt die Rede war, ging die Greiff Mode GmbH & Co. KG in Bamberg das Thema Menschenrechte an: Im Jahr 2010 begann die Geschäftsleitung des auf Berufskleidung spezialisierten Unternehmens mit den etwa 100 Beschäftigten eine intensive Wertediskussion. „Die menschenrechtliche Sorgfalt stand dabei neben der Nachhaltigkeit an oberster Stelle: Wir wollten hier kein Auge mehr zudrücken“, erklärt die CSR-Beauftragte Nicole Wagner (38), deren Stelle für die Umsetzung der Diskussionsergebnisse 2014 eigens geschaffen wurde. Als Erstes nahm Greiff die Lieferkette in den Blick. Das 1802 gegründete Unternehmen arbeitet mit rund 20 Lohnbetrieben zusammen, darunter auch in Staaten mit menschenrechtlich umstrittenen Arbeitsbedingungen.
„Wir hatten zu den Partnern in diesen Ländern immer engeren Kontakt, waren vor Ort, haben mit ihnen über faire Arbeitsbedingungen gesprochen, sie einen Verhaltenskodex unterschreiben lassen“, sagt Wagner und räumt dabei ein: „Wir hatten jedoch nicht die Möglichkeit zu überprüfen, ob sie den Kodex auch wirklich einhielten.“ Um dies zu ändern, trat Greiff der internationalen Non-Profit-Organisation Fair Wear Foundation bei, die die Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie verbessern will. Die Organisation spricht in den Lohnbetrieben sowohl mit der Geschäftsleitung als auch mit den Mitarbeitern und erarbeitet mit Zulieferern und Auftraggebern Verbesserungsmaßnahmen, deren Umsetzung sie überprüft. Diese Schritte werden regelmäßig wiederholt. Bei Greiff startet derzeit die zweite Runde.
Die ersten Ergebnisse überzeugen Greiffs CSR-Beauftragte Wagner: So erhöhten die auditierten Zulieferer nachweislich die Arbeitssicherheit. Greiff weiß, dass Mindestlöhne definitiv bezahlt, Überstunden angekündigt und vergütet werden, stillende Mütter besser geschützt sind. Gemeinsam mit der Fair Wear Foundation installierte das Unternehmen in den Partnerbetrieben zudem einen Beschwerdemechanismus. Die Beschäftigten können anonym und ohne Angst, entdeckt zu werden, Kontakt aufnehmen und Missstände melden. „Das hat bei unseren Zulieferern bislang noch niemand genutzt, aber es ist ein wichtiges Angebot“, ist Wagner überzeugt.
Auch wirtschaftliche Vorteile
In einem Social Report berichtet das Bamberger Unternehmen jährlich über die Verbesserungen in den Lohnbetrieben. Zudem können Interessierte über einen in die Textilien eingenähten Code, den My-Greiff-Code, die Lieferkette der Produkte online nachverfolgen. Außerdem brachte das Unternehmen eine neue Fair-Trade-Kollektion auf den Markt und trat dem Bündnis für nachhaltige Textilien bei. Dieses Engagement bringt Greiff auch wirtschaftliche Pluspunkte. „Es macht uns für unsere Mitarbeiter attraktiv, sie sind stolz auf ihr Unternehmen“, freut sich Wagner. Kunden und Auftraggeber signalisierten, dass die Nachhaltigkeitsarbeit die Basis für ihre Kaufentscheidung oder die Ordervergabe war. „Menschenrechte sind uns ein tiefes, ehrliches Anliegen“, so die CSR-Beauftragte. „Aber natürlich freuen wir uns auch, wenn wir damit ökonomische Vorteile generieren können. “Das wiederum kann die CSR-Verantwortliche der IHK nur bestätigen.
Mit der „Verantwortung lohnt sich“-Kampagne zeigt die IHK, wie Firmen mit passgenauer CSR Kosten senken, Risiken minimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. „Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit sollten die europäischen Staaten allerdings ihre Standards angleichen“, ergänzt CSR-Expertin Oswald. Hilfreich wäre außerdem, „wenn die deutsche Politik durch Kooperationen mit den jeweiligen Regierungen die Einhaltung internationaler Standards sicherstellt und Informationsangebote über die konkrete Menschenrechtslage in Zielländern zur Verfügung stellt“.
Ihre Ansprechpartner in Bayern:
EZ-Scout Bayern
Oliver Wagener
Tel. 089 5116-2032
oliver.wagener(at)muenchen.ihk.de
Referentin CSR / Ehrbarer Kaufmann BIHK
Henrike Purtik
Tel. 089 5116-1502
henrike.purtik(at)muenchen.ihk.de