Hinweis:

Diese Meldung stammt aus dem Archiv. In archivierten Meldungen sind möglicherweise nicht mehr funktionierende Links zu anderen Websites enthalten. Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Funktionalität der Links.

Fokus auf... Slowakei: Baugewerbe

Viele deutsche Bauunternehmer sind auf dem slowakischen Markt tätig. Dafür ist es hilfreich, sich in den Besonderheiten des dortigen Baurechts auszukennen.

Bei Montagearbeiten eines deutschen Unternehmens in der Slowakei ist zu beachten, dass die Tätigkeit nicht nur dem Gewerberecht, sondern unter Umständen auch weiteren gesetzlichen Bestimmungen unterliegt (Baugesetz, Sicherheitsvorschriften etc.).

Einige Berufe, die nach dem Baurecht öffentliche Interessen in diesem Fachbereich beeinflussen können, unterliegen der sog. Autorisierung der Slowakischen Bauingenieurskammer. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit eines deutschen Bauunternehmens ist die Eintragung in das Verzeichnis der autorisierten Personen notwendig. Zu den ausgewählten Berufen gehören die Bauplanung und Bauleitung.

Nach dem Baurecht ist besonders die Funktion eines Bauplaners und Bauleiters wichtig, die für fast jedes Bauvorhaben vorgeschrieben sind. Es handelt sich hier um sogenannte ausgewählte Berufe.

So müssen sich Firmen, die eine komplexe Bautätigkeit als Hauptunternehmer anbieten und keinen in der Slowakei anerkannten Bauleiter haben, ihren Bauleiter bei der Slowakischen Kammer der Bauingenieure im Voraus registrieren lassen. Alle Dokumente sind im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie ins Slowakisch zu übersetzen.

Die Frist für die Eintragung im Verzeichnis beträgt 30 Tage, die Gültigkeit der Eintragung drei Monate, bzw. für die Dauer eines vertraglich belegten Projektes. Die Verlängerung aufgrund eines zusätzlichen Antrages ist möglich.

Die Raumplanung regelt die Raumorganisation, die Raumflächennutzung, reguliert den Bau unter Beachtung des Schutzes der Natur- und Kulturwerte. Sie ist dokumentiert im Gebietsplan (vergleichbar mit unserem Flächennutzungsplan).

Über die Bebauung des konkreten Grundstücks wird im Gebietsverfahren der Gemeinden entschieden. Ein Bauantrag muss zunächst die Gebietsgenehmigung erhalten, üblicherweise ist dazu eine Baudokumentation (z. B. schon mit Brandschutzgutachten) erforderlich. Dann ist die eigentliche Baugenehmigung zu beantragen. Das Verfahren ist sehr komplex (es ist die Zustimmung verschiedener Stellen einzuholen) und kann sich über einen längeren Zeitraum hinziehen, wenn Unklarheiten bestehen, die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden oder der Antragsteller sich nicht aktiv um einen straffen Ablauf kümmert.

Für das Betreiben einer slowakischen Baustelle ist schon beim Bauantrag ein Bauleiter zu benennen. Dieser ist dann für die Einhaltung der Bestimmungen des slowakischen Baurechts verantwortlich, haftet also für alle Risiken und Probleme. Die Bauleitung kann nur von einer Person durchgeführt werden, die eine gültige Autorisierung der „Slowakischen Kammer der Bauingenieure“ besitzt. Das Verzeichnis der autorisierten Personen ist auf den Internet-Seiten der „Slowakischen Kammer der Bauingenieure“ veröffentlicht.

Die Bauabnahme ist von großer Bedeutung und wird üblicherweise von den zuständigen Stellen sehr genau durchgeführt. Sie entscheidet darüber, ob das Gebäude (nach einer 14-tägigen Frist) genutzt werden darf.

Hinweis: Wird das Bauwerk als eine Betriebsstätte benutzt, stellt die Abnahmebescheinigung gleichzeitig die Bescheinigung darüber dar, dass die Betriebstätte betriebsfähig ist.

Das Abnahmeverfahren wird auf schriftlichen Antrag des Bauherrn eröffnet.

Im Verfahren ist zu prüfen:

- Übereinstimmung des Bauwerkes mit der Dokumentation
- Einhaltung der Bebauungsbedingungen
- und ob das öffentliche Interesse nicht bedroht ist (Lebens- und Sicherheitsschutz von Personen, der Umwelt, der Arbeitssicherheit und Sicherheit der technischen Einrichtungen), etc.

Wichtig: Das Bauwerk kann nur zu dem in der Abnahmegenehmigung angegebenen Zweck genutzt werden. Eine Nutzungsänderung bedarf der Zustimmung des Bauamtes.