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Fokus auf... Spanien

Thema: Unfallsicherheit auf spanischen Baustellen - Was Handwerksfirmen wissen müssen!

Bereits seit dem 26. August 2008 müssen sich Baufirmen, die die Durchführung von Bautätigkeiten abschließen, in dem Verzeichnis zugelassener Firmen REA eintragen lassen. Dies geht unter anderem auf das Königliche Dekret 1109/ 2007 vom 2. August 2007 zurück. Diese Eintragungspflicht betrifft auch ausländische Firmen, die vorübergehend in Spanien arbeiten.

Das Verzeichnis REA  dient dem Ziel, die Unfallsicherheit auf spanischen Baustellen zu gewährleisten, denn eine Eintragung erfolgt nur für Betriebe, die im Bereich Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung geschult sind. Zuständig für die Verwaltung und Überwachung sind die regionalen Behörden in Spanien, die bei den Ämtern für Arbeitssicherheit angesiedelt sind. Sie üben die Einhaltung der Arbeitsgesetze auf den Baustellen aus.

Praktisch haben Handwerksfirmen drei Möglichkeiten, den für die Registrierung notwendigen Schulungsnachweis zu führen:

Einerseits kann eine meist  kostenlose Schulung durch eine in Deutschland anerkannte Einrichtung wie zum Beispiel  eine Berufsgenossenschaft als Nachweis der Schulung dienen.

Oder das Personal wurde in Spanien von zugelassenen Autoren geschult. Die Facharbeiterschulung kostet 80 Euro. Die Kosten für Führungskräfte belaufen sich auf 100 Euro zuzüglich Dolmetscher.

Eine dritte Variante ist, diese Eintagesschulung einschließlich Zertifizierung von einem spanischen Trainer in Deutschland durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür sind abhängig von der Teilnehmeranzahl. Sie  liegen  bei einer Gruppe von zehn Teilnehmern bei etwa 120 Euro je Person zuzüglich Dolmetscherkosten.

Die Eintragung in das Verzeichnis zugelassener Firmen REA erfolgt dort, wo sich die Baustelle in Spanien befindet und gilt dann für ganz Spanien. Bayern Handwerk International GmbH bietet interessierten Firmen ein Dienstleistungspaket für die Eintragung ins REA an. Dieses Paket schließt darüber hinaus  die Entsendemeldung und das Baustellenkontrollheft „Libro de Visita“ ein. Es umfasst das Ausfüllen dieser Anträge sowie die in diesem Rahmen üblichen Übersetzungsarbeiten.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema über die kostenlosen Merkblätter „Schulungsnachweis zur Unfallvermeidung und Melderegister REA“ sowie „Baustellenkontrollheft (Libro de Visita) und Entsendemeldung“ unter www.bh-international.de

Ansprechpartner:

www.bh-international.de, info(at)bh-international.de, 0911/ 586856-0

Adressen:

Deutsche Handelskammer für Spanien
Avda. Pio XII, 26-28, E-28016 Madrid, Spanien
Tel.: +34 91 353 09 10
Fax: +34 91 359 12 13
Mail: madrid(at)ahk.es
Internet: http://www.ahk.es/