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Fokus auf...CETA

Am 30. Oktober 2016 wurde das umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) unterzeichnet. Vorangegangen waren fünf Jahre Vertragsverhandlungen, zahlreiche Proteste gegen ‎das Abkommen und die Absage der geplanten Unterzeichnung am 27.10.2016 ‎aufgrund der Widerstände aus Belgien.‎

Die Unterzeichnung des CETA-Abkommens bedeutet aber nicht, ‎dass der Vertrag nun bereits angewendet werden kann. Für das vorläufige Inkrafttreten des rein ‎handelspolitischen Teils, der in die Zuständigkeit der EU fällt, ist die Zustimmung ‎des Europaparlaments erforderlich. Damit das Abkommen aber vollständig und ‎dauerhaft in Kraft treten kann, müssen zudem die nationalen (und regionalen) ‎Parlamente in den EU-Staaten zustimmen - in Deutschland also der Bundestag ‎und Bundesrat. ‎

Vorteile für KMU

Für klein- und mittlere Unternehmen bietet das Freihandelsabkommen viele Vorteile: Das Abkommen sieht vor, Zölle und nicht-tarifäre Handelshemmnisse für 99 Prozent des gegenseitigen Handels abzubauen. Durch den Abbau von Regelungsvorgaben und zusätzliche Schutzvorschriften sollen auch Investitionen beiderseits des Atlantiks gefördert werden. EU-Kommission und Kanadas Regierung beziffern den Ceta-Effekt für Europas Wachstum mit 11 Milliarden Euro. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen würden durch weniger Bürokratie und einen einfacheren Marktzugang profitieren, z.B. über den Abbau von bürokratischen Hürden, gegenseitige Anerkennung von Konformitätsprüfungen, Zollerleichterungen, Anerkennung und Angleichung technischer Standards, Vereinfachungen für die Entsendung von Mitarbeitern und über einen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Kanada durch eine elektronische Datenbank auf staatlicher Ebene.

Was bringt CETA?

CETA ist ein modernes Freihandelsabkommen und kann damit ein Vorbild für zukünftige Verträge werden. Im September 2011 wurde das CETA-Verhandlungsmandat um den Investitionsschutz erweitert. Investitionsschutzverträge sichern Staaten ihren Investoren gegenseitig völkerrechtlichen Schutz im jeweiligen Gaststaat zu. Einige Investitionsschutzverträge sehen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren vor; diese wurde nun auch in CETA übernommen. Vor allem beim Investitionsschutz wurden entscheidende Neuerungen aufgenommen, die v. a. die Bundesregierung vorgeschlagen hatte, wie zum Beispiel ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht mit den von den Parteien ernannten Richtern und einer Berufungsinstanz. So war es möglich, bei CETA erstmalig Elemente einer grundlegend reformierten EU-Handels- und Investitionsschutzpolitik zu übernehmen.

Kanada ist wichtiger EU-Handelspartner

Bereits jetzt steht Kanada auf Rang zwölf der wichtigsten EU-Handelspartner. Die EU und Kanada sind bedeutende Wirtschaftspartner in der Welt; sie erwirtschaften gemeinsam etwa 26 % des globalen BIP. Die bayerischen Exporte nach Kanada wuchsen im Jahr 2015 um 7,1 % und beliefen sich auf 1,6 Mrd. EUR. Die Importe nach Bayern blieben hingegen konstant und beliefen sich auf 0,4 Mrd. EUR. Bayerische Direktinvestitionen in Kanada gab es im Jahr 2013 i. H. v. 4,4 Mrd. EUR, umgekehrt kanadische Investitionen in Bayern i. H. v. 0,2 Mrd. EUR.

Ziele von CETA

Das Ziel des CETA-Abkommens besteht darin, die bilateralen Handels- und Investitionsströme zu stärken und in wirtschaftlich unsicheren Zeiten einen Beitrag zum Wachstum in beiden Wirtschaftsräumen zu leisten. Dies steht im Einklang mit der Strategie „Europa 2020“ zur Förderung des Wachstums durch externe Wettbewerbsfähigkeit und die Beteiligung an offenen und fairen Märkten weltweit. Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament, die noch im Dezember 2016 erfolgen soll, kann CETA vorläufig angewandt werden. Voraussetzung für das eigentliche Inkrafttreten ist dann die Ratifikation des Abkommens durch alle Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Ratifizierungsverfahren.

(Quelle: IHK München)