BREXIT: Verhandlungsende mit einem Handelsabkommen

Nach monatelangen Verhandlungen haben sich EU und UK am 24. Dezember 2020 auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament stellt. Dennoch wird sich die Abwicklung vieler kommerzieller Transaktionen über den Ärmelkanal ab dem 1. Januar 2021 erheblich ändern. Nun gilt es, sich auf die Veränderungen der Geschäftsbeziehungen vorzubereiten.

Brexit-Auskunftsservice des deutschen Zolls

Eine Liste mit den wichtigsten Punkten, was Unternehmen wissen sollten, finden Sie hier.

Das Department of International Trade der britischen Regierung hat auf seiner Webseite umfassende Informationen in deutscher Sprache erstellt.
Hier kommen Sie zur Website Handel mit dem Vereinigten Königreich ab 1. Januar 2021 für Unternehmen mit Sitz in der EU.

Wichtige Handlungsempfehlungen für bayerische Unternehmen zur Vorbereitung auf das Ende der Übergangsphase finden Sie nachfolgend:

Brexit und Zoll

Brexit und Dienstleistungen

Brexit und Transport

Brexit und Steuern

Brexit und Recht

Brexit und Finanzmarkt