Dienstwagenüberlassung

Dienstwagen und Fahrzeugüberlassung

Unterliegt die Dienstwagenüberlassung der Umsatzsteuer?

Dienstwagen

Die Umsatzbesteuerung bei der Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer richtet sich nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung nach dem Wohnsitz des Arbeitnehmers. Bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Ausland ist dies mit zusätzlichen umsatzsteuerlichen Pflichten für den Arbeitgeber verbunden. Da es allerdings selbst innerhalb der EU keine einheitliche Regelung für die Besteuerung der Privatnutzung gibt, kann es im Ausland abweichende Vorschriften geben. Hierdurch können sich prinzipiell auch Nicht- oder Doppelbesteuerungen ergeben. Die Dienstwagenüberlassung an im Ausland ansässige Mitarbeiter ist daher komplex und mit einem Aufwand für den Arbeitgeber verbunden. Hinzu kommt, dass die regulären Umsatzsteuersätze im europäischen Ausland i.d.R. höher sind als in Deutschland.

Fahrzeugüberlassung als umsatzsteuerpflichtige Leistung

Überlässt ein Unternehmer einem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung (Privatfahrten, Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, Familienheimfahrten) unterliegt dies der Umsatzsteuer. Laut BMF ist die Fahrzeugüberlassung (als Teil der Arbeitsvergütung) regelmäßig als entgeltliche umsatzsteuerpflichtige Leistung anzusehen.