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A1-Bescheinigung und was dabei zu beachten ist: Die IHK informiert

München (26.06.2019) Unabhängig davon ob eine mehrtätige Dienstreise oder nur ein Geschäftsessen mit potenziellen Partnern im Nachbarsland ansteht: Die A1-Bescheinigung darf bei keinem (noch so kurzen) berufsbedingten Auslandsaufenthalt fehlen.

Mit der A1-Bescheinigung wird bestätigt, dass Sie den – in diesem Fall deutschen –Sozialversicherungspflichten unterliegen und somit keine Beiträge in anderen europäischen Staaten leisten müssen.
 
Auf der aktualisierten Internetseite der IHK München finden Sie detaillierte Informationen und Hinweise zur A1-Bescheinigung und deren Beantragung sowie weiterführende Links.
 
Nicht nur die Gesetzgebung in Bezug auf die A1- Bescheinigung, sondern auch viele weitere EU-Verordnungen und -Richtlinien bereiten Ihnen vielleicht in Ihrer Geschäftstätigkeit Komplikationen und Umstände. Das Enterprise Europe Network (EEN) als „verlängerter Arm“ der EU-Kommission lädt Sie daher ein, Ihre Probleme und wahrgenommene Hürden in dieser Hinsicht mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür das EEN-Kontaktformular, welches die IHK München zusammen mit weiteren Informationen auf ihrer Webseite bereitstellt – Ihre Meinung zählt!
 
Bei weiteren Fragen nehmen Sie Kontakt mit den Fach- und EEN-Ansprechpartnern der IHK München auf – wir beraten Sie gerne!