Export
"Warenausfuhr" bedeutet, dass körperliche Gegenstände aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden.
Unionszollkodex (UZK)
Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) wurde am 10. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 1. Mai 2016 wird er vollständig in Kraft treten und den seit 1992 gültigen Zollkodex der Gemeinschaften ablösen.
Mehr ErfahrenAusfuhranmeldung
Waren müssen zur Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Grundsätzlich gilt das Normalverfahren, daneben existieren zahlreiche Verfahrenserleichterungen.
Mehr ErfahrenDokumente für das Ausland
Je nach Bestimmungsstaat sind unterschiedliche Dokumente erforderlich!
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Embargos
Bei den so genannten Personen-Embargos werden Einzelpersonen oder Organisationen sanktioniert.
Mehr ErfahrenAusfuhr in Nicht-EU-Staaten
Informationen über den Warenexport außerhalb der Europäischen Union in die so genannten Drittländern und die damit verbundenen Zollformalitäten.
Mehr ErfahrenExportkontrolle
Eine Marktwirtschaft lebt von offenen Grenzen und freiem Warenverkehr. Der deutsche Außenhandel unterliegt daher grundsätzlich keinen Beschränkungen.
Mehr ErfahrenImport und Export von Waren in der EU
Je nach Bestimmungsstaat sind unterschiedliche Einfuhrdokumente (Rechnung, Ursprungszeugnis, Frachtpapiere, Zertifikate, Einfuhrlizenzen, etc.) erforderlich.
Mehr ErfahrenZollanmeldung mit Codierung
Herausforderung Codierungen: Fehlende Codierungen in Zollanmeldungen führen zu einer Ablehnung der Zollanmeldung, insbesondere bei den mittlerweile voll automatisierten Meldungen.
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