Export

"Warenausfuhr" bedeutet, dass körperliche Gegenstände aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden.

Unionszollkodex (UZK)

Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) wurde am 10. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 1. Mai 2016 wird er vollständig in Kraft treten und den seit 1992 gültigen Zollkodex der Gemeinschaften ablösen.

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Ausfuhranmeldung

Waren müssen zur Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Grundsätzlich gilt das Normalverfahren, daneben existieren zahlreiche Verfahrenserleichterungen.

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Dokumente für das Ausland

Je nach Bestimmungsstaat sind unterschiedliche Dokumente erforderlich!

 

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Embargos

Bei den so genannten Personen-Embargos werden Einzelpersonen oder Organisationen sanktioniert.

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Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten

Informationen über den Warenexport außerhalb der Europäischen Union in die so genannten Drittländern und die damit verbundenen Zollformalitäten.

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Exportkontrolle

Eine Marktwirtschaft lebt von offenen Grenzen und freiem Warenverkehr. Der deutsche Außenhandel unterliegt daher grundsätzlich keinen Beschränkungen.

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Import und Export von Waren in der EU

Je nach Bestimmungsstaat sind unterschiedliche Einfuhrdokumente (Rechnung, Ursprungszeugnis, Frachtpapiere, Zertifikate, Einfuhrlizenzen, etc.) erforderlich.

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Zollanmeldung mit Codierung

Herausforderung Codierungen: Fehlende Codierungen in Zollanmeldungen führen zu einer Ablehnung der Zollanmeldung, insbesondere bei den mittlerweile voll automatisierten Meldungen.

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