Unionszollkodex (UZK)

Der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) wurde am 10. Oktober 2013 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Am 1. Mai 2016 wird er vollständig in Kraft treten und den seit 1992 gültigen Zollkodex der Gemeinschaften ablösen.

Der Zollkodex der Union

Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften trat am 1. Mai 2016 vollständig in Kraft und löste den bis dahin gültigen Zollkodex ab. Der UZK legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest. Kernziel des UZK ist die Digitalisierung des Zollwesens.

Eine Übersicht zu den geltenden Rechtsgrundlagen des europäischen Zollrechts, d.h. zum UZK und seinen Durchführungsvorschriften, finden Sie hier