Zoll

Außenwirtschaft bedeutet zumeist auch, dass Sie zollrelevante Geschäfte tätigen. Hier erfahren Sie alle relevanten Informationen rund um Import und Export.

Import

Um über aus einem Drittland eingeführte Waren frei verfügen zu können, müssen diese Waren in einem förmlichen Zollverfahren zum freien Verkehr abgefertigt werden.

Export

"Warenausfuhr" bedeutet, dass körperliche Gegenstände aus dem Zollgebiet der EU verbracht werden.

EORI-Nummer

Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) hat seit 01.07.2009 aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 in der gesamten Europäischen Union die d

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Ausfuhranmeldung

Waren müssen zur Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden. Grundsätzlich gilt das Normalverfahren, daneben existieren zahlreiche Verfahrenserleichterungen.

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Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärungen werden grundsätzlich bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet.

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Embargos

Bei den so genannten Personen-Embargos werden Einzelpersonen oder Organisationen sanktioniert.

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Exportkontrolle

Eine Marktwirtschaft lebt von offenen Grenzen und freiem Warenverkehr. Der deutsche Außenhandel unterliegt daher grundsätzlich keinen Beschränkungen.

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