Einfuhr
Um über aus einem Drittland eingeführte Waren frei verfügen zu können, müssen diese Waren in einem förmlichen Zollverfahren zum freien Verkehr abgefertigt werden.
Einfuhrbeschränkung
Aktuell gibt es Beschränkungen bei der Einfuhr von Textilwaren und Bekleidung, Eisen- und Stahlerzeugnissen, Gartenbauerzeugnissen...
Mehr ErfahrenEORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten)
Mehr ErfahrenLieferantenerklärung
Lieferantenerklärungen werden grundsätzlich bei Warenbewegungen innerhalb der Europäischen Union verwendet.
Mehr ErfahrenVerbote und Beschränkungen
Neben der bei der Einfuhr zu beachtenden handelspolitischen Maßnahmen und den zu erhebenden Einfuhrabgaben gibt es eine Vielzahl produktspezifischer Anforderungen...
Mehr ErfahrenWarenursprung und Präferenzen
Der Begriff des „Ursprungs“ ist von zentraler Bedeutung im internationalen Handel.
Mehr ErfahrenZollanmeldung
Hier finden Sie Informationen über die verschiedenen Arten einer Zollanmeldung.
Mehr ErfahrenZollverfahren
Gemäß Art. 5 Nr. 16 Unionszollkodex sind „Zollverfahren“ die folgenden Verfahren, in die Waren nach dem Zollkodex übergeführt werden können.
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