Embargos

Bei den so genannten Personen-Embargos werden Einzelpersonen oder Organisationen sanktioniert.

Embargos werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen angeordnet und beschränken die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs gegenüber bestimmten Ländern. Je nach Umfang der Beschränkungen können drei Embargoarten unterschieden werden: Totalembargos, Teilembargos und Waffenembargos. Eine kompakte Einführung und einen aktuellen Überblick vermitteln das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über sein Merkblatt Außenwirtschaftsverkehr mit „Embargo-Ländern“, sowie in der Übersicht über die länderbezogenen Embargos und in seinem Merkblatt Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.

Neben den Embargos, die sich gegen Länder als solche richten, gibt es auch restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, sog. personenbezogene, also länderunabhängige Embargos. Diese Maßnahmen, namentlich Finanzsanktionen, richten sich gegen einzelne Personen, Einrichtungen oder Organisationen. Auch hierzu hält das BAFA ein weiterführendes Merkblatt Embargomaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung bereit.

Das BAFA ist hierbei für die Umsetzung zuständig, soweit Güter, technische Hilfe und wirtschaftliche Ressourcen betroffen sind. Betreffend Gelder, Finanzmittel und Finanzhilfe ist die Deutsche Bundesbank zuständig.