Exportkontrolle

Eine Marktwirtschaft lebt von offenen Grenzen und freiem Warenverkehr. Der deutsche Außenhandel unterliegt daher grundsätzlich keinen Beschränkungen. Es gibt jedoch begründete Ausnahmen im europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrecht: Verbote und Genehmigungspflichten greifen dann, wenn Exporte die europäische bzw. nationale Sicherheit gefährden – oder diplomatische und militärische Konflikte provozieren.

Das Risiko besteht vor allem bei Sicherheitstechnologien, Waffen und Produkten, die für zivile und militärische Zwecke (Dual-Use-Güter) eingesetzt werden können. Zu welcher Risikogruppe die jeweilige Lieferung gehört, ist häufig eine heikle Auslegungssache. IHK-Spezialisten unterstützen bei der Frage, ob/welche Güter genehmigungspflichtig sind und ob es ggf. die Möglichkeit gibt, eine Allgemeine Genehmigung zu nutzen. Zudem erklären die IHK-Zoll-Experten, welche Formalitäten beim Antrag der Ausfuhrgenehmigung einzuhalten sind.

Auf der Homepage des BAFA finden Sie ausführliche Informationen zu den Themen Exportkontrolle und Antragsstellung.

Das BAFA veröffentlicht zudem regelmäßig zahlreiche Merkblätter, die besonders relevante außenwirtschaftsrechtliche Bereiche näher erläutern. Für Fragen zu den Grundlagen der Exportkontrolle, der Antragstellung, den Informationsquellen und Ansprechpartnern hilft Ihnen das Merkblatt Exportkontrolle und das BAFA weiter.

Hinweis zu den sog. Terrorlisten und deren praktische Umsetzung im Unternehmen

Die EU-Kommission eine Datenbank aufgebaut, in der alle Informationen über mutmaßliche terroristische Gruppierungen, Organisationen und Personen aufgeführt wurden, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind und mit denen keine Geschäfte getätigt werden dürfen. Die Datenbank ist über die Internetseite der Kommission zugänglich. Aufgelistet sind neben den von den Embargomaßnahmen betroffenen Personen auch die derzeit geltenden Embargo- bzw. Antiterrorverordnungen.

Die konsolidierte Liste kann heruntergeladen werden, wodurch ein EDV-basierter Abgleich mit der Kundendatei vorgenommen und verdächtige Personen / Gruppierungen schneller identifiziert werden können.