Zollanmeldung und Codierung

Fehlende Codierungen in Zollanmeldungen führen zu einer Ablehnung der Zollanmeldung, insbesondere bei den mittlerweile voll automatisierten Meldungen. Die Codierungen stellen eine besondere Informationsebene zwischen dem Zollamt und dem Wirtschaftsbeteiligten dar. Durch die Eintragung/Eingabe einer Codierung wird eine rechtsverbindliche Erklärung in einer Zollanmeldung abgeben, für deren Richtigkeit der Wirtschaftsbeteiligte auch verantwortlich ist.

Codierungen werden zu unterschiedlichen Zollverfahren eingefordert:

Einfuhr, Ausfuhr,  EAS, Versandverfahren und zukünftig ZELOS. Die hierzu nutzbaren Codierungslisten finden sich in der Rubrik "Codelisten" unter www. zoll.de

Beispiel: Die im Feld Unterlagen der Ausfuhranmeldung anzuwendenden Codierungen (z.B. Y900er Codierungen), sind in der  "Codierungsliste I0136" enthalten.

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