Bisher konnten Bescheinigungen aus dem A-1 Verfahren und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch in sv.net abgerufen werden. Seit 24.06.2024 können für alle Fachverfahren keine Rückmeldungen der zuständigen Sozialversicherungsträger mehr abgerufen werden.
Wie geht es weiter? Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zur A-1 Bescheinigung
Alle Infos rund um Mitarbeiterentsendung in der EU finden Sie im Dienstleistungskompass.
Quelle: TK Auslandsbrief, BHI NL 06/2024