Ab 2024: Schweiz verzichtet auf Einfuhrzölle für Industrieprodukte

Nürnberg - Ab 1. Januar 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte mehr erhoben. Dieser Änderung hatte das Schweizer Parlament Anfang Februar 2023 zugestimmt. Neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte wird es auch eine Zolltarifanpassung geben. Ziel ist es, den komplexen Zolltarif zu vereinfachen und zu verschlanken.

Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
 
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
 
Aufgrund der Zollunion mit Liechtenstein gelten die Aufhebung der Zölle und die Vereinfachung der Tarifstruktur auch dort.

Trotz der Abschaffung der Zölle bleibt die Zollabfertigung in der Schweiz natürlich erhalten. Ab Januar 2024 einfach über die Grenze zu fahren ist keine gute Idee.

Die Ermittlung des präferenziellen Ursprungs, dessen Ziel Zollersparnis ist, kann in vielen Fällen für Lieferungen in die Schweiz ab 2024 entfallen. Falls die Waren allerdings nicht in der Schweiz bleiben und verarbeitet oder unverarbeitet in die EU oder in Staaten der PEM-Zone (Pan-Europa-Mittelmeer-Zone) geliefert werden sollen, beziehungsweise, wenn es sich um Agrarwaren handelt, wird der präferenzielle Ursprung weiterhin ermittelt werden müssen. 

BHI NL 11/2023