Neben der Abschaffung der Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte wird es auch eine Zolltarifanpassung geben. Ziel ist es, den komplexen Zolltarif zu vereinfachen und zu verschlanken (Reduktion um bis zu einem Viertel!).
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).
Aufgrund der Zollunion mit Liechtenstein gelten die Aufhebung der Zölle und die Vereinfachung der Tarifstruktur auch dort.
Quelle: News International IHK München