Die Produkte finden Sie als Anlage zum Download hier.
Die Frist für die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung der gelisteten Produkte war bereits im Oktober verlängert worden und läuft bis 30. April 2021.
Zollabfertigung: Zusätzlich zur Abgabenbefreiung besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Abfertigung der gelisteten medizinischen Hilfsgüter. In seiner ATLAS-Info 0099/20 informiert der deutsche Zoll, dass die für die beschleunigte Abfertigung vorgesehene Unterlagencodierung „9DFA - Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“ auch für die Einfuhr von Corona-Impfstoffen verwendet werden kann, sobald diese von der EU bzw. den EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind.
Nähere Informationen zum Warenkreis, zum Kreis der begünstigen Organisationen und Unternehmen sowie zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Website des Zolls.
(Quelle: News International IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim)