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Abgabenbefreiung und beschleunigte Zollabfertigung bei Einfuhr

Regensburg (18.12.2020) - Abgabenbefreiung: Die EU-Kommission hat am 2. Dezember 2020 die Liste der für die Bekämpfung der Corona-Pandemie benötigten und daher bei Import von den Einfuhrabgaben befreiten Medizinprodukte und Hilfsgüter aktualisiert.

Die Produkte finden Sie als Anlage zum Download hier.
Die Frist für die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung der gelisteten Produkte war bereits im Oktober verlängert worden und läuft bis 30. April 2021.

Zollabfertigung: Zusätzlich zur Abgabenbefreiung besteht die Möglichkeit einer beschleunigten Abfertigung der gelisteten medizinischen Hilfsgüter. In seiner ATLAS-Info 0099/20 informiert der deutsche Zoll, dass die für die beschleunigte Abfertigung vorgesehene Unterlagencodierung „9DFA - Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“ auch für die Einfuhr von Corona-Impfstoffen verwendet werden kann, sobald diese von der EU bzw. den EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind.

Nähere Informationen zum Warenkreis, zum Kreis der begünstigen Organisationen und Unternehmen sowie zum Verfahrensablauf finden Sie auf der Website des Zolls.

(Quelle: News International IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim)