In Ägypten gilt das elektronische System „Advanced Cargo Information (ACI)”. Seefracht ist seit Oktober 2021 über ACI anzumelden. Die für 1. Januar 2023 geplante Verpflichtung, auch Luftfracht über ACI anzumelden, ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
In diesen Zusammenhang ist eine Vorregistrierung bei Cargo X erforderlich.
Um umsatzsteuerliche Nachteile zu vermeiden, beachten Sie bitte Folgendes.
Wer umsatzsteuerrechtlich beim Handel mit Ägypten eine Vorsteuer geltend machen möchte, sollte bei der Registrierung auf der Plattform CargoX unbedingt die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) hinterlegen. Nur so kann die sogenannte Reverse-Charge-Regelung für den Erwerb von Transaktionseinheiten greifen.
Zum Hintergrund: Die CargoX Ltd. ist ein europäisches Unternehmen mit Sitz in der slowenischen Hauptstadt Ljubljana. Ein deutsches Unternehmen, das sich bei CargoX registriert, erwirbt somit aus umsatzsteuerlicher Sicht „sonstige Leistungen“ aus einem anderen EU-Staat (§ 3a UStG).
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des AEB.
(Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt)