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Ägypten: Runderlass der Zentralbank zum Dokumentenversand

AHK Ägypten hilft bei Fragen

 

Kairo (06.07.2018) Am 3. Mai 2018 hat die ägyptische Zentralbank per Erlass verfügt, dass der Versand von ‎Handelsdokumenten (Rechnungen, Transportpapiere, Ursprungszeugnisse) zukünftig wieder ‎direkt an den Importeur in Ägypten erfolgen darf.‎

Die Regelung hebt eine am 21. Dezember 2015 erlassene Bestimmung auf, nach der der ‎Dokumentenversand zwischenzeitlich nur noch direkt zwischen der Hausbank des ausländischen ‎Ausführers und der Hausbank des ägyptischen Einführers erfolgen durfte („Bank to Bank“). ‎Ferner wurde für kleine und mittlere Unternehmen, die (nur) Grundnahrungsmittel einführen, die ‎Pflicht aufgehoben, bei der Eröffnung von Akkreditiven zur Import-Finanzierung entsprechend ‎dem Einfuhrwert finanzielle Sicherheiten zu hinterlegen.‎

Für Rückfragen steht die AHK in Kairo zur Verfügung.‎
Kontakt: Herr Sherif Kotb.‎
Head of Investment and Legal Affairs
AHK - German-Arab Chamber of Industry and Commerce

Tel.: 0020-2-3333-8477‎
Fax: 0020-2-3336-8786‎
E-Mail: sherif.kotb(at)ahk-mena.com
https://aegypten.ahk.de/