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Änderung der Formulare für den Ausfuhrverantwortlichen: Vorabinformation

München (07.10.2020) - Die Bekanntmachung des BAFA zu den Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern des BAFA und die Formulare zur Benennung eines Ausfuhrverantwortlichen (AV 1) sowie zur Verantwortungsübernahme (AV 2) werden geändert.

Mit der Änderung werden die Empfehlungen des BAFA für Innerbetriebliche Compliance-Programme (ICP) in der Bekanntmachung und den Formularen an die Empfehlungen im Merkblatt „Betriebsinterne Exportkontrolle“ angepasst. Darüber hinaus werden sprachliche Klarstellungen vorgenommen. Diese lassen die bisherigen Grundstrukturen der Benennung und Verantwortungsübernahme unberührt.

Einreichung per E-Mail

Künftig wird es möglich sein, die Formulare AV 1 und AV 2 per E-Mail (ausfuhrverantwortliche-r(at)bafa.bund.de) beim BAFA einzureichen. Die Einreichung der Originale ist nicht mehr erforderlich.
 
In einer Übergangszeit bis zum 31.01.2021 akzeptiert das BAFA auch AV 1-Benennungen und AV 2-Erklärungen, die auf der Grundlage der mit Bekanntmachung vom 27. Juli 2015 veröffentlichten Formulare vorgenommen wurden. Die Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die aktualisierten Formulare werden auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellt.

‎Quelle: News International IHK München/ BAFA

Weitere Informationen:
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Internationalisierung/Zoll/
https://www.ihk-muenchen.de/carnet