Mit der Änderung werden die Empfehlungen des BAFA für Innerbetriebliche Compliance-Programme (ICP) in der Bekanntmachung und den Formularen an die Empfehlungen im Merkblatt „Betriebsinterne Exportkontrolle“ angepasst. Darüber hinaus werden sprachliche Klarstellungen vorgenommen. Diese lassen die bisherigen Grundstrukturen der Benennung und Verantwortungsübernahme unberührt.
Einreichung per E-Mail
Künftig wird es möglich sein, die Formulare AV 1 und AV 2 per E-Mail (ausfuhrverantwortliche-r(at)bafa.bund.de) beim BAFA einzureichen. Die Einreichung der Originale ist nicht mehr erforderlich.
In einer Übergangszeit bis zum 31.01.2021 akzeptiert das BAFA auch AV 1-Benennungen und AV 2-Erklärungen, die auf der Grundlage der mit Bekanntmachung vom 27. Juli 2015 veröffentlichten Formulare vorgenommen wurden. Die Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die aktualisierten Formulare werden auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellt.
Quelle: News International IHK München/ BAFA
Weitere Informationen:
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