Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024

Wie immer tut sich zum Jahreswechsel einiges. Damit Sie einen guten Start ins neue Jahr haben, hat die IHK München für Sie die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024 zusammengefasst.

Ausgleichsabgabe steigt

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind verpflichtet, Schwerbehinderte einzustellen. Tun sie dies nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese steigt im Jahr 2024 und beträgt für Unternehmen, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, auf 720 Euro.

Blockabfertigung am Brenner

Die Termine für die Blockabfertigung am Brenner für LKW stehen. An diesen Tagen dürfen auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein-Nord pro Stunde nur etwa 300 LKW von Deutschland kommend unterwegs sein.

CBAM-Berichtspflicht

Bereits seit 1. Oktober 2023 gilt die neue Berichtspflicht - erste Frist Ende Januar 2024 - zu CO2-Emissionen in Drittländern. Sie betrifft die Herstellung importierter Waren, unter anderem Stahl, Eisen, Aluminium, Wasserstoff, Strom. Auf Basis der Berichte besteht ab 2026 die Pflicht zur Registrierung und zum Zukauf von Emissionszertifikaten.

>> Alle Änderungen finden Sie online bei der IHK München für Oberbayern und hier