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Aktualisierte Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS

Die aktualisierte „Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS“ ist auf der Homepage der deutschen Zollverwaltung abrufbar.

 Homepage der deutschen Zollverwaltung

 
Die Neuerungen betreffen u. a. die neuen ATLAS-Module „IMPOST“ und „ZELOS“

  • ATLAS-IMPOST nimmt seinen Betrieb zum 15.01.2022 auf. Diese Anwendung kann für die Anmeldung und Überlassung von Sendungen mit geringem Wert mittels eines reduzierten Datensatzes („reduced dataset“) gem. Artikel 143a UZK-DA zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr genutzt werden. Hierfür ist eine Anmeldung für Post- und Kuriersendungen (APK) mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro abzugeben.  
  • ATLAS-ZELOS dient dem zentralen elektronischen Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen zwischen Zoll und Unternehmen. Über die Anwendung können Abfertigungszollstellen und Hauptzollämter bei Bedarf vom Unternehmen weitere Unterlagen und/oder Stellungnahmen zu Vorgängen der Verfahrensbereiche Summarisch Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldung (EAS), SumA, Freier Verkehr, Zolllager, Aktive Veredelung und Nacherhebung, Erstattung oder Erlass (NEE) elektronisch beim Teilnehmer anfordern. Unternehmen können die Unterlagen daraufhin unter Nutzung von ZELOS an den Zoll übermitteln. Bis auf Weiteres besteht daneben für Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, die mit der Anwendung ZELOS angeforderten Unterlagen und/oder Stellungnahmen auch außerhalb von ZELOS mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation an den Zoll zu übersenden.

Alle Angaben ohne Gewähr!

 Quelle: Generalzolldirektion, News International IHK München