Das österreichische Sozialministerium hat aufseiner Website FAQs und Links mit den wichtigsten Antworten zusammengestellt.
Seit 15. Januar 2021 tritt eine Einreiseverordnung in Kraft, gemäß der man sich vor der Fahrt online registrieren muss. Das gilt auch für Österreicher; Ausnahmen gibt es u. a. für Pendler. Die Sendebestätigung aus dem Pre-Travel-Clearance System ist ausgedruckt oder elektronisch bei einer Kontrolle vorzuweisen. Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, müssen bei den Ausnahmen das dritte Feld ankreuzen (siehe auch das Informationsfeld).
Keine Anmeldung ist erforderlich für Einreisen nach § 7 Abs., 1 (besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis) und Einreisen nach § 8 (z.B. Transit, Pendlerverkehr).
Quelle: News International IHK München