Für Haushaltsgeräte und Mobiltelefone gibt es neben der verpflichtenden Nutzung von FOB bei Seefracht noch weitere Bestimmungen, die nach Mitteilung des algerischen Bankenverbands bereits am 30.09.2019 in Kraft getreten sind:
• Unternehmen sind bei Einfuhrgeschäften angehalten, soweit wie möglich algerische Seefrachtführer zu nutzen.
• Direktzahlungen sind nicht länger möglich. Stattdessen wird ein Zahlungsziel von 9 bis 12 Monaten vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Geschäft mit Algerien finden Sie auf der Webseite der IHK für München und Oberbayern.
(Quelle: IHK für München und Oberbayern, DIHK)