Der Ausführer muss dann bei Beförderern ab April 2023
- aus dem EU-Ausland die EORI-Nummer ((Economic Operators´ Registration and Identification number) bzw.
- aus Drittländern die TCUI-Nummer (Third Country Unique Identification number) oder die Adressdaten
in der Ausfuhranmeldung angeben. Als Versender gilt lt. Anhang B UZK-DA (Unionszollkodex) "der im Frachtvertrag vom Frachtbesteller angegebene Versender der Waren".
Betriebe, die z.B. mit der Incoterms-Klausel „Frei Frachtführer FCA“ operieren, sollten ihr Informationsmanagement frühzeitig anpassen. Da der Importeur bei dieser Klausel den Beförderer bestimmt, sollte dort die EORI oder TCUI-Nummer entsprechend nachgefragt werden.
(BHI NL 08/2022)