Regelung für die Einreise- und Bewegungseinschränkungen
In den weiterführenden Informationen (siehe unten) werden die Einreise- und Bewegungseinschränkungen, die auf in Deutschland ansässige Personen bzw. Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Deutschland aufgehalten haben, und die aus beruflichen Gründen nach Italien einreisen, Anwendung finden, zusammengefasst.
Aufhebung der Einreiseeinschränkung
Sollte das italienische Gesundheitsministerium Deutschland als "Land mit niedrigem epidemiologischem Risiko" einstufen, würde diese Einreiseeinschränkungen aufgehoben werden.
Weiterführende Informationen
News zur Arbeitnehmerentsendung nach Italien
(Quelle: News International der IHK für Niederbayern in Passau)