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Ausfuhr: Aktualisierung des Umschlüsselungsverzeichnisses

München (25.03.2019) - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat das Umschlüsselungsverzeichnis auf seiner Homepage aktualisiert.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat das Umschlüsselungsverzeichnis auf seiner Homepage aktualisiert. Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis berücksichtigt:

  • den Stand des Anhang I der EG-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/1922 vom 10.10.2018 (ABl. [EU] 2018), Nr. L 319/1),
  • den Stand der Ausfuhrliste durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Dezember 2018 (BAnz AT 28.12.2018 V1) sowie
  • die Kapitel des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2019.

Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie hier.

Was ist das Umschlüsselungsverzeichnis?

Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hilfsmittel um zu prüfen, ob Güter von Exportkontrolllisten erfasst sind und ggf. eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) notwendig ist.

Das Verzeichnis setzt die Warennummer zu den Positionen der Ausfuhrliste bzw. der EG-Dual-use-VO ins Verhältnis.

Wichtig ist dabei: Nur weil die Warennummer im Unschlüsselungsverzeichnis genannt ist, bedeutet das nicht, dass die Ware in jedem Fall eine Ausfuhrgenehmigung braucht. Vielmehr handelt es sich um einen Hinweis, das Produkte mit bestimmten Spezifikationen dieser Warennummer eine Genehmigung benötigen.

Die genauen Spezifikationen findet man dann bei den entsprechenden Positionen der Ausfuhrliste bzw. der EG-Dual-use-VO, auf die das Umschlüsselungsverzeichnis bzw. die Warennummer verweist.


(Quelle: News International IHK München, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)