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Außenwirtschaft von A bis Z....E wie Einfuhrabgaben

Nürnberg (21.02.2017) Einfuhrabgaben sind Zölle, Agrarzölle, Verbrauchssteuern und die Einfuhrumsatzsteuer. Diese Abgaben sind Indirekte Steuern, die auf Importe erhoben werden. Sie sind in der Bewertung der eingeführten Leistungen und Güter enthalten.

Der Gesamtbetrag an Einfuhrabgaben kann sich dabei aus folgenden Abgabenarten zusammensetzen: 

  • Zoll für alle eingeführten Waren,
  • Verbrauchsteuern, dazu zählen Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer, für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren und
  • Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren.

Einfuhrabgabenbefreit sind unter anderem Sendungen einer Privatperson an eine Privatprivatperson (bis zu einem Warenwert von 45 €), Sendungen mit geringem Wert (Einzelpostsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro) und Rücksendungen.

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