Der Gesamtbetrag an Einfuhrabgaben kann sich dabei aus folgenden Abgabenarten zusammensetzen:
- Zoll für alle eingeführten Waren,
- Verbrauchsteuern, dazu zählen Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer, für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren und
- Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren.
Einfuhrabgabenbefreit sind unter anderem Sendungen einer Privatperson an eine Privatprivatperson (bis zu einem Warenwert von 45 €), Sendungen mit geringem Wert (Einzelpostsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht höher ist als 22 Euro) und Rücksendungen.
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