Die Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes haben im Pandemiejahr 2020 einen wichtigen Beitrag zur Stützung der deutschen Wirtschaft und zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland geleistet und sich als verlässliche und belastbare Instrumente der Außenwirtschaftsförderung erwiesen. Mit dem sogenannten 5-Punkte-Maßnahmenpaket (PDF, 308 KB) zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 2020 die Bedingungen für die Inanspruchnahme von Exportkreditgarantien in der Corona-Krise verbessert, um so die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren in der aktuellen Krisensituation zu verbessern.
Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen):
Der Bund hat im Jahr 2020 Exportkreditgarantien in Höhe von rund 16,7 Milliarden Euro übernommen. 2019 waren es 21 Milliarden Euro. Dieser Rückgang ist unter anderem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Das weiterhin hohe Deckungsvolumen für 2020 unterstreicht die Bedeutung dieses Absicherungsinstruments des Bundes für die Exportwirtschaft. Es zeigt auch, dass die Erweiterungen und Verbesserungen der Risikoabsicherung während der Corona-Krise gut durch die Wirtschaft angenommen werden. Gut 80 Prozent der mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte betreffen Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer.
Die wirtschaftliche Entwicklung in den Zielmärkten für die deutsche Exportwirtschaft bleibt herausfordernd. Infolge der COVID-19-Pandemie wurden zahlreiche Investitionsvorhaben auf den Auslandsmärkten verschoben; viele Exportgeschäfte ließen sich dadurch nicht oder noch nicht realisieren.
Um der Exportwirtschaft und ihren Beschäftigten in der Corona-Krise Unterstützung zu gewähren hatte das Bundeswirtschaftsministerium im Juli 2020 mit einem 5-Punkte-Plan konkrete Maßnahmen ergriffen, die es Unternehmen und exportfinanzierenden Banken in der Krise erleichtern, Geschäfte mit Exportkreditgarantien abzusichern. Bei der Risikoprüfung berücksichtigt der Bund etwa die wirtschaftliche und finanzielle Situation des ausländischen Schuldners vor Ausbruch der Krise und die Stabilität seines Geschäftsmodells.
Investitionsgarantien des Bundes:
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2020 Investitionsgarantien mit einem Volumen von 0,9 Milliarden Euro für Projekte in 13 Staaten übernommen. Der wesentliche Teil des neuen Garantievolumens entfiel auf Projekte in Asien (vorrangig China und Indien). Erneut wurde etwa ein Drittel der genehmigten Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen gestellt. In einem Umfeld weltweit deutlich gesunkener Direktinvestitionen ist das Volumen neu übernommener Investitionsgarantien im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um etwa zwei Drittel zurückgegangen.
Gleichzeitig hat sich jedoch das Volumen der Neuanträge (7,0 Milliarden Euro) im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt. Dies ist der höchste Wert der letzten fünf Jahre. Zum Jahresende betrug das Volumen bestehender Investitionsgarantien 27,6 Milliarden Euro.
Ende 2020 hat die Bundesregierung eine stärkere Förderung von klimafreundlichen Investitionen in Erneuerbare Energien-Projekte beschlossen. Dies erfolgt bei den Investitionsgarantien durch eine umfassende Absicherung von Zahlungsrisiken aus Stromabnahmeverträgen im Rahmen der sogenannten Zusagendeckung.
Weltweit bleiben politische Risiken gerade für Investoren deutlich spürbar. So hat sich die Bundesregierung im Jahr 2020 erneut in erheblichem Umfang für abgesicherte Projekte eingesetzt, um politische Risiken abzuwenden und die Fortführung der Auslandsvorhaben zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen:
Die Jahresberichte 2020 zu den Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland werden im Frühjahr auf der Internetseite des BMWi veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Exportkredit- und Investitionsgarantien finden Sie unter www.agaportal.de und www.investitionsgarantien.de.
Quelle: BMWI