Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner (BMWK): „Mit dem neuen Instrument helfen wir kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU), im Auslandsgeschäft ihr volles Potenzial zu nutzen. Die neuen Garantien helfen den Unternehmen dabei, ihre Zahlungsrisiken im Auslandsgeschäft zu verringern. Damit wird eine seit Jahren bekannte Lücke bei Exportgarantien mit Auftragswerten unter 10 Mio. EUR geschlossen.“
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Toncar (BMF): „Es ist geplant, die Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. Der Bund kann mit diesem Instrument den Banken den Großteil der Risiken aus der Übernahme von bundesgedeckten Forderungsverkäufen der Exporteure aus zugrunde liegenden Exportgeschäften gegen Zahlung einer entsprechenden Prämie abnehmen. So verschaffen wir exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume. Damit stärken wir den deutschen Mittelstand.“
Exportkreditgarantien
Reguläre Exportkreditgarantien des Bundes können gewährt werden, wenn deutsche Unternehmen Produkte an ausländische Besteller liefern. Zur Finanzierung des Kaufs nimmt der Besteller einen Exportkredit bei einer deutschen Bank auf. Zuvor prüft die Bank die Kreditwürdigkeit des ausländischen Bestellers. Der Bund bürgt der Bank gegenüber für diesen Kredit, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit seitens des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Großteil ihres Forderungsausfalls. Durch dieses Instrument wird es deutschen Unternehmen erleichtert, Liefergeschäfte mit ausländischen Unternehmen abzuschließen – ein bewährtes Instrument der Außenwirtschaftsförderung.
Der Bund hat 2022 solche Exportkreditgarantien in Höhe von etwa 15 Mrd. EUR gewährt.
Small Tickets – Forfaitierungsgarantie
Für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Mio. EUR bietet der Bund mit der Forfaitierungsgarantie jetzt ein ergänzendes Instrument an. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung.
Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.
Es ist geplant diese Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. So verschafft der Bund exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume und stärkt so den deutschen Mittelstand.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium der Finanzen.