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Bewilligung des Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP)

Zoll: Wichtige Änderung bei Antragstellung ab 1. April 2023

 

Ab dem 1. April 2023 sind Bewilligungen für den Status eines zugelassenen Ausstellers (ACP) unabhängig vom geografischen Geltungsbereich ausschließlich über das EU-Trader-Portal zu beantragen. Eine papiermäßige Antragstellung bei den Hauptzollämtern ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig und führt dazu, dass der Antrag nicht angenommen wird.

Für den Zugang zum EU-Trader-Portal müssen Sie über ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal verfügen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.

Quelle: Zoll