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Bier in der EU verkaufen

Nürnberg. - Bier gehört zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

Seit dem 13. Februar 2023 sind alle Beförderungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zwingend elektronisch im EMCS-Verfahren (Excise Movement and Control System ) zu eröffnen und auch zu beenden. Beförderungen sind mit der bisherigen Papierform rechtlich nicht mehr möglich.

Die Teilnahme am Versandverfahren ist erlaubnispflichtig. Dem Versender muss vom örtlich zuständigen Hauptzollamt eine Bewilligung zum Zertifizierten Versender erteilt werden. Auch der Empfänger benötigt von seiner Zollverwaltung eine Bewilligung zum Zertifizierten Empfänger. Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die ab dem 13. Februar 2023 versendet werden, dürfen dann nur noch von einem Ausdruck des elektronischen vereinfachten Begleitdokuments (kurz: e-VBD) begleitet werden.

Weitere Infos zu den Neuerungen im EMCS-Verfahren

Quelle: BHI NL 03/2023