Gemäß Anweisung RFB Nr. 2.050 vom 6. Dezember 2021 müssen defekte Waren innerhalb von zwölf Monaten nach Datum der Abfertigung wieder ausgeführt und Ersatzwaren innerhalb von sechs Monaten nach Registrierung der Ausfuhranmeldung der defekten Waren in Brasilien eingeführt werden.
Ausfuhr zeitlich geregelt
Die Ausfuhr defekter Waren kann auch nach mehr als zwölf Monaten erfolgen, wenn die vertragliche Gewährleistungsfrist für die Waren mehr als zwölf Monate beträgt. Technische Mängel einer Ware können gemäß der Anweisung Nr. 2.050 unter anderem durch den technischen Bericht eines spezialisierten Technikers oder durch Rückruf des Herstellers oder seines Bevollmächtigten zum Zwecke der Korrektur eines Projektfehlers oder Herstellungsfehlers nachgewiesen werden. Ersatzwaren müssen identisch sein. Als identische Ersatzwaren gelten ausländische Waren, die unter demselben Code der Gemeinsamen Nomenklatur des Mercosul (NCM) eingereiht sind wie die defekte Waren, dieselben Funktionen oder Verwendungszwecke haben wie die defekten Waren, von demselben Hersteller geliefert und unter Verwendung ähnlicher Materialien und Technologien hergestellt wurden und dieselbe Qualität und dieselben Spezifikationen (unter anderem Abmessungen, Merkmale und physikalische Eigenschaften) aufweisen.Die Anweisung Nr. 2.050 der Receita Federal ist am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Das Ministerium für Wirtschaft hatte bereits am 23. Juni 2021 grundlegende Vorschriften zur zollfreien Einfuhr von Ersatzwaren veröffentlicht. Diese Vorschriften waren am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Weitere Informationen: Verordnung ME Nr. 7.058
Grundlegende Vorschriften des Ministeriums für Wirtschaft zur zollfreien Einfuhr von Ersatzwaren.
(Quelle: IHK Aschaffenburg)